Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BSM - Bormann SchadenManagement (nachfolgend Firma) und dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist im Internet unter https://www.bsm-sv.de/agb verfügbar.

2. Form, Angebot, Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch die Firma.

Die Auftragsbestätigung hat immer schriftlich zu erfolgen. Dies kann per Email, Fax oder in Briefform sein.

Angebote der Firma sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Die Angebotsbindefrist der Firma beträgt zwei Wochen, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.

3. Leistungen / Mitwirken

Die von der Firma zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie der schriftlich erteilten Aufträge durch den Kunden.

Nach Aufforderung durch die Firma ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zur Freigabe, auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen, verpflichtet.

Der Kunde stellt der Firma alle für deren Arbeit erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten und so weiter zur Verfügung.

Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) sowie höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat die Firma nicht zu vertreten. Die Firma behält sich das Recht vor, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, zu verzögern.

Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens 12 Werktage.

4. Fremdleistungen

Die Firma wird alle notwendigen Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen um eine Auftragserfüllung sicher zu stellen.

Der Kunde ist verpflichtet, der Firma hierzu erforderliche Vollmachten bei Bedarf zu erteilen.

Bei Änderung und/oder Abbruch von Arbeiten, Aufträgen und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden der Firma durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Firma von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

Von der Firma eingeschaltete externe Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Firma. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Firma eingesetzten Mitarbeiter, nach dem Abschluss des Auftrages,12 Monate ohne Mitwirkung der Firma weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

5. Vergütung und Zahlung

Ist eine feste Vergütung vereinbart, so ist die Firma berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung dem Kunden Abschlagzahlungen in Rechnung zu stellen.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache sowie der schriftlichen, vertragsergänzenden Form. Gegebenenfalls sogar der Nachhonorierung.

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen Vergütungssätze der Firma anwendbar, diese sind auf Anfrage einzusehen.

Wenn keine andere Vereinbarungen getroffen wurden, sind sämtliche Leistungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

6. Mängelansprüche

Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Firma ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung verpflichtet.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne die Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr.

7. Haftung

Die Firma haftet nur für Schäden, die sie oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Firma beschränkt sich auf den einmaligen Ertrag der Firma, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

8. Fremdinhalte / Domain-Namen

Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Firma nicht verantwortlich.

Die Firma ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf, aus ihrer Sicht, ohne weiteres erkennbare Risiken hinweisen.

Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Firma selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Firma schad- und klaglos. Daraus entstehende Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Verwertungsgesellschaften

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie z.B. an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Firma verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Firma gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbe-beraterischen Bereich an eine nichtjuristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Firmarechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Firma aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum der T.P.F.B. Business Solutions, Tobias Bormann, Am Obstgarten 15, 91187 Röttenbach.

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich zu benachrichtigen.

11. Referenznennung

Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Firma den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen (inkl. Logo). Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

Die im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Arbeiten der Firma dürfen von Kunden beauftragten Dritten oder vom Kunden selbst weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, sei es auch in Teilen des Werkes, ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Firma vom Kunden eine Strafzahlung von wenigstens dem 2,5 fachen Betrags des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Über den Umfang der Nutzung steht der Firma Auskunftsanspruch zu.

13. Geheimhaltung

Die Firma ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, auf unbeschränkte Zeit streng vertraulich zu behandeln. Sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr beauftragte Dritte sind ebenfalls zu absolutem Stillschweigen verpflichtet.

14. Sicherheit

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Medium sind. Die Firma übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.

Die Firma ist berechtigt, die zum erteilten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und zu verwenden.

Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies Gegenstand des Vertrags ist (z.B. bei der Beauftragung Dritter (z.B. Logodesigner, Domain-Hoster, etc.)).

15. Hosting

Die von der Firma gehosteten Internetseiten befinden sich auf gemanagten Servern bei Serverprofis GmbH, Mondstr. 2-4, 85622 Feldkirchen.

Verträge mit monatlicher oder vierteljährlicher Kündigung können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende von einer Vertragspartei gekündigt werden. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform.

Für Störungen innerhalb des Internets und die auf den Servern gehosteten Daten übernimmt die Firma keine Haftung. Weiterhin übernimmt die Firma keine Haftung für Schäden sowie Folgeschäden und für entgangenen Gewinn, die direkt oder indirekt mit/durch die Server verursacht werden.

Störungen, Probleme oder technische Fehler jeglicher Art, die auf dem/den Server/n vermutet werden oder nachweisbar sind, müssen während der Vertragslaufzeit sofort aber spätestens noch am gleichen Tag gemeldet werden.

16. Datensicherung

Für die Datensicherung der sich beim Provider des Kunden oder auf den Servern befindlichen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.

17. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus das Europarecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Röttenbach.

Sollte eine, oder mehrere Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll durch eine Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn beiden Parteien die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

BSM - Bormann SchadenManagement, Röttenbach 09.11.2023